Muss es auch einen Gebäudestromvertrag für den Allgemeinstrom von WEGs geben?
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In Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEGs) spielt die Frage, ob ein spezieller Gebäudestromvertrag nötig ist, besonders bei der Nutzung von Solarstrom eine wesentliche Rolle. Das MARCLEY-Modell zeigt, wie bei Einsatz eines externen Dienstleisters klare vertragliche Regelungen, besonders für vermietete Einheiten, geschaffen werden. Eigenbetriebene Photovoltaikanlagen der WEG können möglicherweise ohne solche Verträge betrieben werden, solange der Strom nicht an Dritte verkauft wird und alle Einheiten von Mitgliedern bewohnt sind, was rechtliche Klarheit und geringere Verwaltungshürden ermöglicht.