Photovoltaik für Wohnungseigentümer: Entdecken Sie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung!

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Afroviti Kazo

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Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein neuartiges Modell, das von der Bundesregierung als wichtiger Baustein ihrer Photovoltaik-Strategie entwickelt wurde. Es bietet Eigentümern von Wohnungen eine großartige Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage innerhalb des Gebäudes zu nutzen. Durch dieses Modell können die Bewohner von den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Energieversorgung profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Wie funktioniert die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung  

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung basiert auf einer einfachen Idee: Eine Solaranlage wird auf dem Mehrfamilienhaus installiert und produziert Strom. Dieser Strom wird hinter dem Netzverknüpfungspunkt gemessen und anschließend anteilig den Nutzern des Gebäudes zugewiesen. Die Nutzer sind in der Regel die Mieterinnen und Mieter des Mehrfamilienhauses, können aber auch Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer einschließen.

Die zugewiesenen Anteile des erzeugten Stroms können die Bewohner direkt nutzen und wird damit von ihren regulären Strombezügen abgezogen. Auf diese Weise wird der Strombedarf der Bewohner zum Teil oder sogar vollständig durch die Solaranlage gedeckt. Die restliche Stromversorgung erfolgt weiterhin über die bestehenden Stromlieferverträge mit einem Energieversorger.

Was spricht für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?  

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten:

1. Nachhaltigkeit: Durch die Nutzung von selbst erzeugtem Sonnenstrom reduzieren die Bewohner ihren CO₂-Ausstoß und tragen aktiv zum Klimaschutz bei.

2. Energiekostenersparnis: Die Bewohner können ihren Strombedarf durch die Solaranlage decken und dadurch ihre Energiekosten reduzieren. Dies kann besonders für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen oder steigenden Strompreisen eine große finanzielle Entlastung bedeuten.

3. Unabhängigkeit von Stromversorgern: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht den Bewohnern eine gewisse Unabhängigkeit von den üblichen Stromversorgern. Sie können ihren eigenen Strom erzeugen und nutzen, was in Zeiten steigender Strompreise von Vorteil sein kann.

4. Einfache Umsetzung: Das Modell ist darauf ausgelegt, die Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern zu vereinfachen. Die Zuweisung des Stroms erfolgt durch intelligente Messsysteme, und der Anlagenbetreiber wird von den Lieferantenpflichten entlastet.

5. Förderung des Ausbaus von Photovoltaik: Durch die verstärkte Nutzung von Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern leistet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Wer profitiert von der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?  

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eignet sich insbesondere für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die ihren Mietern und möglicherweise Wohnungseigentümern die Möglichkeit bieten möchten, den Solarstrom aus einer gemeinsamen Anlage zu nutzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um kleinere oder größere Mehrfamilienhäuser handelt. Auch vermietete Gewerbeimmobilien können von diesem Modell profitieren.

Das Konzept spricht Mieterinnen und Mieter an, die ihren eigenen Strom erzeugen und dadurch Geld sparen möchten. Die Möglichkeit, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, ist für viele Bewohner ebenfalls ein entscheidender Anreiz.

Warum ist Photovoltaik bei Mehrfamilienhäusern komplex?  

Die Integration von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern kann einige Herausforderungen mit sich bringen, darunter:

1. Verschiedene Eigentumsverhältnisse: In Mehrfamilienhäusern gibt es oft verschiedene Eigentümer, die alle einer Installation einer Photovoltaikanlage zustimmen müssen.

2. Unterschiedliche Verbrauchsprofile: Die Bewohner haben unterschiedliche Verbrauchsprofile, was eine gerechte Verteilung des erzeugten Stroms erschwert.

3. Verwaltungsaufwand: Die Verteilung des erzeugten Stroms und die Abrechnung können kompliziert sein, vor allem wenn der Vermieter als Energieversorger auftritt und alle damit verbundenen Pflichten übernimmt

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet hier Lösungsansätze, indem sie die Anteile des erzeugten Stroms auf die verschiedenen Bewohner verteilt und den Anlagenbetreiber von den üblichen Lieferantenpflichten entlastet. Dadurch wird die Umsetzung der Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern vereinfacht und die Bewohner können den von der Solaranlage erzeugten Strom nutzen und Geld sparen.

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Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung

Mieterstrom: Beim Mieterstrom-Modell handelt es sich um eine Form der dezentralen Energieversorgung in Mehrfamilienhäusern, bei der der erzeugte Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt an die Mieterinnen und Mieter verkauft wird. Der Vermieter tritt dabei als Stromlieferant auf und übernimmt die Abwicklung des Stromverkaufs an die Mieter. Die Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, den Solarstrom direkt vor Ort zu nutzen und dadurch von günstigeren Strompreisen zu profitieren. Der überschüssige Strom, der nicht von den Mietern verbraucht wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein neues Modell, das darauf abzielt, den selbst erzeugten Strom aus einer Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Nutzern eines Gebäudes zuzuweisen und von ihren Netzbezugsmengen abzuziehen. Anders als beim Mieterstrom-Modell wird der Strom nicht direkt an die Mieterinnen und Mieter verkauft. Stattdessen nutzen die Bewohner den zugewiesenen Stromanteil selbst und verbrauchen weniger Strom von einem Energieversorger. Die Reststrombelieferung erfolgt weiterhin über die bestehenden Stromlieferverträge mit einem Energieversorger. Durch intelligente Messsysteme wird die Verteilung des Stroms ermöglicht und der Anlagenbetreiber wird von den üblichen Lieferantenpflichten entlastet.

Unterschiede: Der Hauptunterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung liegt in der Abwicklung des Stromverkaufs und der Zuweisung des erzeugten Stroms:

1. Stromverkauf: Beim Mieterstrom-Modell erfolgt der Verkauf des Stroms direkt an die Mieterinnen und Mieter durch den Vermieter als Stromlieferant. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird der Strom nicht verkauft, sondern anteilig den Bewohnern zugewiesen, die ihn selbst nutzen können.

2. Zuweisung des Stroms: Beim Mieterstrom-Modell erhält jeder Mieter individuell den erzeugten Strom und muss dafür einen separaten Vertrag abschließen. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird der erzeugte Strom anteilig auf die Bewohner verteilt, ohne dass separate Verträge erforderlich sind.

3. Stromnutzung: Beim Mieterstrom-Modell können die Mieterinnen und Mieter den erzeugten Strom direkt nutzen und von günstigeren Preisen profitieren. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nutzen die Bewohner den ihnen zugewiesenen Stromanteil selbst, aber die Reststrombelieferung erfolgt weiterhin über die bestehenden Verträge mit einem Energieversorger.

4. Anlagenbetreiber: Beim Mieterstrom-Modell ist der Vermieter in der Regel verantwortlich für den Stromverkauf und muss als Stromlieferant auftreten. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird der Anlagenbetreiber von den üblichen Lieferantenpflichten entlastet und muss sich nicht um den Stromverkauf kümmern.

Insgesamt bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine vereinfachte Lösung für die Nutzung von selbst erzeugtem Strom in Mehrfamilienhäusern und ermöglicht den Bewohnern eine flexible und umweltfreundliche Energieversorgung. Die Wahl zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung hängt von den individuellen Bedürfnissen der Eigentümer und Bewohner sowie den Gegebenheiten vor Ort ab.

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