Wie beeinflusst das Solarpaket 1 den Mehrfamilienhaussektor in Deutschland?

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Niklas Hans

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Die Zahl der Mehrfamilienhäuser in Deutschland beträgt rund 3,3 Millionen, doch gerade einmal 0,27 Prozent – etwa 9.000 Objekte – sind mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, die die Bewohner:innen im Haus direkt mit Strom versorgen. Diese alarmierende Diskrepanz verdeutlicht die drängende Notwendigkeit, die Energiewende in den Städten im Sektor der Mehrfamilienhäuser entschieden voranzutreiben. Denn: Der Großteil der Mieter:innen und Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern wird aktuell von der Energiewende ausgeschlossen und gleichzeitig überproportional von steigenden Energiekosten belastet.

Was ist die Ursache für diesen Missstand? Woran liegt es, dass all die Dachflächen, die ideal für die Installation von Photovoltaik geeignet wären, leer bleiben?

Als Ursache kann ein Zusammenspiel aus zahlreichen Faktoren gesehen werden. Federführend sind jedoch die fehlenden Standards und regulatorischen Komplexitäten des aktuellen Mieterstrom-Modells. Das daraus resultierende geringe Angebot von Mieterstrom-Lösungen, das sich aufgrund der Frage um die Reststromversorgung preislich meist nur geringfügig von den konventionellen Energiequellen unterschieden hat, führte zu einem Gefühl der Stagnation beim Thema Photovoltaikausbau im Mehrfamilienhaussektor.

Um das Ziel der Bundesregierung, den Strombedarf bis 2030 zu 80 % aus regenerativen Energiequellen zu decken, dennoch zu erreichen, steht das Solarpaket 1 unmittelbar vor der politischen Umsetzung. Ein Schlüsselelement dieses Pakets ist die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“, die mit den Schwierigkeiten des Mieterstroms aufräumen soll.

Mieterstrom-Modell vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Abgrenzung zum Mieterstrom

Entgegen dem Mieterstrom, bei dem die Stromversorgung der Bewohner:innen über einen einzelnen Stromvertrag abzuwickeln war, lässt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine getrennte vertragliche Versorgung des Solar- und Reststroms zu. Demnach haben die Bewohner:innen zwei Stromverträge: einen für den grünen PV-Strom vom Dach und einen für den Reststrom, der nötig wird, sobald die Photovoltaikanlage in sonnenarmen Stunden keinen Strom produziert. Was sich auf den ersten Blick wie ein Nachteil für die Bewohner:innen ließt, ist bei genauer Betrachtung ein großer Vorteil. Während Anlagenbetreiber im klassischen Mieterstrom-Modell aufgrund des Reststroms auf die Preisvorgaben des Energieversorgers angewiesen waren, können sie im Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ihre eigenen Preise festlegen. Dies ermöglicht MARCLEY einen am Markt einzigartigen Preis von nur 22,99 Cent (brutto) pro kWh anbieten zu können. Gleichzeitig haben die Bewohner:innen nach wie vor die freie Wahl des Reststromversorgers, sodass sie beispielsweise weiterhin über Vergleichsportale, wie verivox, den günstigsten Anbieter am Markt auswählen können. Sie wollen ein konkretes Beispiel? Dann lesen Sie in folgender Fallstudie, wie Bewohner:innen in Hannover Linden mit MARCLEY’s Lösung ihre Stromkosten um bis zu 40 % reduzieren konnten.

Das Solarpaket 1 steigert damit maßgeblich die Attraktivität von Photovoltaik für Anlagenbetreiber und Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern. Das hoch ambitionierte Ziel der Bundesregierung, bis 2030 mindestens 215 Gigawatt Photovoltaik-Leistung deutschlandweit installiert zu haben, rückt damit in greifbarere Nähe.

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